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Entzerrung
Von einem Objekt (großes Gebäude) ist der Zentralriss gegeben. Zwei Kanten eines anderen im selben Zentralriss dargestellten Objektes (kleines Gebäude) sind bekannt.
Das große Gebäude ist zu entzerren, d.h. seine Abmessungen sind zu ermitteln.
Folgende Konstruktionsschritte sind notwendig:
- (1) Ermitteln der Fluchtpunkte,
- (2) des Augpunktes O (mit Peripheriewinkelsatz!), der Messpunkte für x, y-Richtung
- (3) Durch Auftragen einer bekannten Länge (hier z.B. eine x-parallele Mauerkante) erhält man die Standlinie.
- (3) Ermitteln der wahren Längen der x-parallelen und
- (4) der y-parallelen Gebäudekanten
- (5) Gebäudehöhe (Telegrafenstangenregel)